Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsabschluss Der Vermieter vermietet das im Reservierungsantrag näher bezeichnete Fahrzeug. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen den Reservierungsvertrag unterschreibt und das Fahrzeug übernimmt. Fähr-, Mautgebühren und dergleichen sind Nebenkosten, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind und vom Mieter gesondert zu zahlen sind. Fälligkeit des Mietzinses Bei Reservierungsantrag ist eine Anzahlung von 25% des voraussichtlichen Mietendpreises zu zahlen. Der Restmietbetrag ist spätestens 50 Tage vor Mietbeginn fällig. Die nicht rechtzeitigen Zahlungen gelten als Rücktritt vom Mietvertrag. Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution 1.000,- € beim Vermieter in bar oder vorab per Überweisung zu hinterlegen (Geldeingang vor Mietbeginn). Leistungen des Vermieters Der Vermieter Überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug, nebst Zubehör, zum Gebrauch. Der   Mietpreis   richtet   sich   nach   der   Vereinbarung   im   Reservierungsantrag,   bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Das Fahrzeug ist den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert. Kfz-Haftpflicht 100 Millionen € pauschal bei Personenschäden 15 Mio. € je Person Kfz-Vollkasko mit 1000,-€ Selbstbeteiligung je Schadensfall Schutzbrief – Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl (Weitere Erläuterungen zu den enthaltenen Leistungen und Deckungssummen erhalten Sie auf Nachfrage.) Selbstfahr-Vermietversicherung Der Vermieter Übernimmt: Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen Gasgrundausstattung (min.1 Gasflaschen a` 11 kg), gründliche Fahrzeugeinweisung. Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind Kraftstoffe, Betriebskosten, Maut, sowie die vom Mieter gewünschte und vorher zu vereinbarenden Zusatzoptionen. Wohnmobilreservierungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Übergabe des Fahrzeuges Der Vermieter übergibt zum vereinbarten Zeitpunkt das bestellte Fahrzeug an den Mieter am Sitz des Vermieters. Hiervon abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden. Bei Übernahme ist ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand des Fahrzeuges an. Der Vermieter ist berechtigt, bei Ausfall des Wohnmobil, aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, oder bei Totalausfall des Fahrzeugs den Mietvertrag zu kündigen, in diesem Fall erhält der Mieter seine gezahlte Miete zurück. Ein Schadenersatz gegenüber dem Vermieter wird ausgeschlossen. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Zahlung nicht erfolgen, wird das Wohnmobil nicht ausgehändigt. Reparaturen Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und für seine Erhaltung Sorge zu tragen. Die Abmäßen des Wohnmobiles sind unbedingt zu beachten. Bei notwendigen Servicearbeiten (ggf. Motoröl, Scheibenwaschanlage etc.) bzw. vorgeschriebene Pflege- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug, verpflichtet sich der Mieter, sie während seiner Mietzeit ausführen zu lassen. Eine Erstattung der dadurch bedingten Ausfallzeiten ist nicht möglich. Bei Nichteinhaltung der fälligen Wartungsdienste gemäß dem Kundendienstheft, die von einer autorisierten Werkstatt durchgeführt werden müssen, verfällt die an den Vermieter gezahlte Kaution und der Mieter ist für daraus folgenden Schäden haftbar. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und die Funktion seiner Einrichtung zu gewährleisten, dürfen bis zur Höhe von 100,- € ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Die Kosten werden dem Mieter gegen Vorlage der Quittung oder des Kassenbons rückerstattet. Ansonsten ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Reifenschäden und Frostschäden gehen zu Lasten des Mieters, ebenso solche Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind. Es befindet sich kein Rad Kreuz oder Werkzeug(nur Kleinwerkzeug) im Fahrzeug, da selbst der Reifenwechsel durch einen  Pannendienst und/oder Fachbetrieb durchführen zu lassen ist, und es vom Vermieter nicht gewünscht ist, dies  selbst zu tun. Unfall Der Mieter hat nach einem Unfall immer die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist grundsätzlich zu unterrichten. Bei Unfällen und sonstigen Schäden, die eine unmittelbare Weitervermietung des Fahrzeuges in Frage stellen, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Nutzung Die Vermietung erfolgt zu Reise- und Wohnzwecken. Eine Weitervermietung oder Verleihung ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von den im   Vertrag   angegebenen   Personen   gelenkt   werden,   sofern   sie   im   Besitz   einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Das Fahrzeug darf nur in Europa benutzt werden. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Auf dem Reservierungsantrag ist das Reiseziel des Mieters anzugeben. Bei Fahrten in Länder mit mangelhafter Ersatzteilversorgung für den entsprechenden Fahrzeugtyp ist eine Erstattung der dadurch ggf. bedingten Ausfallzeiten ausgeschlossen. Die Mitnahme von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei Zuwiderhandlung verfällt die geleistete Kaution und es wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 250 € erhoben. Haftung a) Vermieter:  Der   Vermieter   haftet   für   alle   Schäden,   soweit   Deckung   im   Rahmen   der   für   das   Fahrzeug   abgeschlossenen Versicherungen   besteht. Für   die   durch   Versicherungen   nicht   gedeckten   Schäden   beschränkt   sich   die   Haftung des   Vermieters   auf   Vorsatz   und   grobe   Fahrlässigkeit. Soweit   zulässig,   ist   die   Haftung   auf   die   Höhe   des vereinbarten   Mietzinses   beschränkt. Alle   weitergehenden   Ansprüche,   auch   gegen   Mitarbeiter   des   Vermieters sind ausgeschlossen. b) Mieter:  Der    Mieter    haftet    für    alle    den    Vermieter    entstehenden    Schäden,    soweit    sie    nicht    durch    Versicherungen abgedeckt   sind. Bei   Unfallschäden   beschränkt   sich   seine   maximale   Haftung   auf   den   Selbstbeteiligungsbetrag der   Vollkaskoversicherung   je   Schadensfall. Er   haftet   jedoch   unbeschränkt,   sofern   der   Schaden   durch   Vorsatz oder   grobe   Fahrlässigkeit   oder   durch   alkohol-   oder   drogenbedingte   Fahruntüchtigkeit   entstanden   ist. Auch   bei Unfallflucht   haftet   der   Mieter   unbeschränkt. Er   haftet   weiterhin   für   alle   Schäden   bei   Verstoß   gegen unter Pkt. Nutzung   dieser Geschäftsbedingungen. Rückgabe Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug termingerecht am Sitz des Vermieters zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter von mehr 12 Stunden wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe des zweifachen Mietpreises je Verspätungstag fällig, zuzüglich anfallenden Mietausfalls, mindestens 25 % des Tagesmietpreises. Bei    ordnungsgemäßer    Rückgabe    des    Fahrzeuges    wird    die    Sicherheitsleistung    zurückgezahlt,   soweit    keine Zurückbehaltungs-   oder   Aufrechnungsrecht   des   Vermieters   besteht. Mängel   am   Fahrzeug   können   noch   bis   zu 48   Stunden   nach   Rückgabe   angezeigt   werden. Bei   Beschädigung   der   Inneneinrichtung   bzw. dem   Fehlen   von Ausrüstungsgegenständen werden die Instandsetzungs- bzw. Beschaffungskosten berechnet. Das Fahrzeug wird vollgetankt und gereinigt Übergeben und ist vollgetankt und gereinigt zurück zu geben. Ist die Reinigung nicht oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen. Innenreinigung 75 €, Außen Reinigung 45 €, Toilettenreinigung 80 €. Rücktritt Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Reservierungsantrag Zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktrittskosten betragen bis zum 50. Tag vor Mietbeginn 25 % vom 49. bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50 % weniger als 15. Tag vor Mietbeginn 80 % Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter Übernommen, wird der volle Reisepreis fällig. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Mietvoraussetzungen/Mindestalter Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. eines Reisepasses der BRD sein. Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt 21 Jahre. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für das vermietete Fahrzeug sein. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters: a)Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint. b) Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist  insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge  höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine  Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert  hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von  Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. c) Im Fall einer Nichtleistung gemäß Abschnitt b sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. d)Der Vermieter Übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. e) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Fahrzeugs oder sonstige Schäden. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren a)Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. b)Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 40 € je Stunde zu entschädigen, es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren. Technische und optische Veränderungen a) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. b)Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien. Gerichtsstand Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Schlussklausel Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sind oder durch Änderungen des Gesetzes oder der Rechtsprechung unwirksam werden, führt dies nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die der Unwirksamen dem Sinngehalt möglichst nahekommt. Der Mieter versichert durch seine Unterschrift, dass er die vorstehenden Geschäftsbedingungen sorgsam gelesen hat und dass sie ihm erläutert worden sind. Vertragsbestandteil Vertragsbestandteil sind diese Bedingungen, Mietbedingungen, Mietpreise und Zusatzoptionen.